WiNOWiG und WiNOWiG Mobil

17. August 2017
WiNOWiG und WiNOWiG Mobil

Neben der seit 2017 angebotenen Online-Anhörung für Verkehrsordnungswidrigkeiten-Verfahren WiNOWiG ist jetzt in der zweiten Stufe auch die Bezahlung der Online-Knöllchen für Parkverstöße möglich. Das gesamte Verwaltungsverfahren kann so vom Autofahrer und der Bußgeldstelle nahezu in Echtzeit verfolgt und in wenigen Tagen erledigt werden.
Per Smartphone kann der QR-Code auf dem Knöllchen einfach gescannt werden, so gelangt der oder die Verwarnte auf ein Online-Portal und kann die grundlegenden Informationen zum
Sachverhalt einsehen und das Knöllchen direkt bezahlen. Auch von Zuhause aus am Computer lässt sich das Portal erreichen – und zwar über die auf dem Knöllchen aufgedruckte Internetadresse oder über eine gesonderte Rubrik auf der offiziellen Internetseite der jeweiligen Stadt. Bilder des Vorgangs werden dargestellt und eine Stellungnahme kann abgegeben werden. Der verwarnte Autofahrer hat eine Woche Zeit, das Online-Knöllchen zu nutzen. Wenn bis dahin keine Zahlung eingeht, wird das altbekannte Verfahren per Brief in Gang gesetzt.

Da die Softwarelösungen WiNOWiG und WiNOWiG Mobil vollständig mandantenfähig sind, können sie neben den Trägern auch für andere Verwaltungen der Region bereitgestellt
werden.